Behandlung muss spätestens 14 Tage ab Ausstellungsdatum des
Rezeptes begonnen werden.
Eine Unterbrechung darf ohne Begründung 14 Tage nicht überschreiten.
Wir sind gehalten, Ihr Rezept sowie die Zuzahlungen zum ersten Termin entgegenzunehmen.
Der Eigenanteil je Rezept beträgt: 10 Euro Rezeptgebühr und 10% der Verordnungssumme
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, bringen Sie bitte Ihre Befreiungsbestätigung mit!
Für jede Verordung ist eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro zzgl. 10 % des Rezeptwertes, abhängig vom jeweiligen Heilmittel, fällig.